Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Zusatzrente und basiert auf freiwilliger Basis. Entstanden ist sie während der Rentenreform 2000/ 2001. Sie wurde nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester benannt. Seit dem 1. Januar 2002 wird die Riester-Rente angeboten. Ihr Ziel ist es, die gesetzliche Rente zu ergänzen. Man zahlt während seines Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds ein und erhält extra staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Damit die Riester-Rente auch staatliche gefördert wird, muss sie behördlich zertifiziert sein. So wird auch eine Rückzahlung mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge und dazu eine Mindestverzinsung garantiert. Dadurch gilt die Riester-Rente als sicher. Um die staatliche Maximalförderung zu bekommen, muss ab 2008 der Beitrag bei 4% des Bruttogehalts liegen. Allerdings erhält nicht jeder die Riester-Förderung. Anspruch darauf hat jeder gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer, alle Beamten, Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Eltern im Erziehungsurlaub, Arbeitslose und jeder freiwillig gesetzliche Rentenversicherter. Ausgeschlossen von der staatlichen Förderung sind alle Selbstständige, die sich nicht gesetzlich rentenversichert haben.
Leistungen der Riester Rente
In den vergangenen Jahren hat kaum ein Produkt die Finanzwelt so sehr in Aufruhr versetzt, wie die Riester-Rente. Zum Einen liegt dies daran, dass die Riester-Rente mit erheblichen Steuervorteilen und Zulagen lockt, zum Anderen aber auch daran, dass sie ein Beweis für die Einsicht der Regierung ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung zum Scheitern verurteilt ist.
Die Riester-Rente funktioniert folgendermaßen: Wer die vollen staatlichen Förderungen in Höhe von 154 Euro für den Vertragsinhaber und 185 Euro für jedes eigene Kind (nur einmal pro Familie) erhalten möchte, der muss mindestens 4% seines Monatsbruttolohnes in einen Riester-Vertrag einbezahlen. Dabei ist es jedoch möglich, die Zulage bereits in den Beiträgen zu berücksichtigen, also nur die Differenz zwischen Zulage und Beitragssoll zu bezahlen.
Es ist jedoch generell nicht jedem Menschen möglich, von den Förderungen der Riester-Rente zu profitieren. Wer nicht dem direkt förderfähigen Personenkreis (Angestellte, Beamte, Arbeitslose, ALG II Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende) angehört, der muss, möchte er die Förderungen erhalten, mit einer direkt förderfähigen Person verheiratet sein. Ist das der Fall, wird er indirekt förderfähig und kann auch Zulagen erhalten.
Neben der Zulage ist es vor allem der Steuervorteil, der viele Menschen reizt. Besonders Besserverdiener profitieren enorm, wenn das Finanzamt am Ende eines Jahres prüft, ob eine mögliche Absetzbarkeit der Beiträge zu einem höheren Vorteil als die Zulage führen würde. Ist das nämlich der Fall, wird die Differenz in Form einer Steuerrückzahlung erstattet.
Vorteile der Riester Rente
Die bedeutendsten Vorteile der Riester-Rente sind:
Ebenfalls zum Thema “Altersvorsorge” sollte man alle Arten von wichtigen Versicherungen zur Absicherung des Lebens zählen, etwa die Sterbegeld- oder die Risikolebensversicherung. Denn diese Versicherungen können im Falle Ihres Eintretens eine Altersvorsorge für die hinterlassene Familie bedeuten, vor allem auch dann wenn der Hauptversorger wegfällt. Daher sollte der Abschluss solcher Versicherungen zumindest in Betracht gezogen werden.
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